Willkommen bei deiner Fahrschule in Passau
Wir freuen uns, dich auf der offiziellen Website der Fahrschule W. Kraft begrüßen zu dürfen.
Hier erhältst du alle Informationen rund um das Thema Führerschein
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Über Uns
Unser familiengeführtes Unternehmen besteht seit 1980 mit Sitz in Passau.
Eine sorgfältige, umfassende und zukunftsorientierte Ausbildung ist bei uns oberstes Gebot.
Dabei stehst du als Fahrschüler/in natürlich im Mittelpunkt und profitierst von unserer langjährigen Erfahrung.
Mit Freude und sicher fahren – so lautet unsere Devise.
Moderne Fahrzeuge sorgen dafür, dass dir die praktische Ausbildung von Anfang an Spaß bereitet.
Ausbildung
Neu: Klasse B197: gelassener zum Auto-Führerschein!
Du machst deinen Führerschein mit einem Schalt- und Automatik-Fahrzeug. Während deiner Ausbildung musst du mindestens zehn Fahrstunden und eine 15-minütige Testfahrt mit einem Schalt-Fahrzeug absolvieren. Die praktische Prüfung beim TÜV wird dann mit einem Automatik-Auto gefahren, ohne dass du später Einschränkungen bei deiner Fahrzeugwahl hast (d.h. du darfst sowohl mit einem Schalt- als auch einem Automatik-Getriebe fahren).
Klasse AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Alter: 15
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350kg
Prüfbescheinigung Mofa
Zweirädrige Kleinkrafträder
Alter: 15 (Ausbildung kann früher begonnen werden)
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 25km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Klasse A1
Alter: 16
Krafträder
- Hubraum max. 125cm3
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Schlüsselzahl B196
Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Alter: mind. 25 Jahre und seit mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis PKW (B oder 3)
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
heißt, 10 Fahrstunden à 45 Minuten
KEINE Theorieprüfung erforderlich
KEINE Praxisprüfung erforderlich
Klasse A2
Alter: 18
Krafträder
- Leistung max. 35kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
- Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet
Klasse A
Alter: 20,21 oder 24
Krafträder
- Hubraum über 50 cm/3
oder
- bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren)
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Klasse B
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg Gesamtmasse
Alter: 17 oder 18
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen A1,A2 und A
- zG max. 3.500kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG max. 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination mac. 3.500 kg
Trikes dürfen im Inland gefahren werden, über 15kW Leistung aber erst ab 21 Jahren
Klasse B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
- zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger max. 3.500 kg
Klasse B, B 96 oder BE?
Klasse B197
- Führerschein mit Schalt- und Automatik-Fahrzeug
- Während der Ausbildung müssen 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug gefahren werden
- Nach einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer im Rahmen einer Fahrstunde auf einem Schaltwagen wird die Fähigkeit zum Schalten ohne weitere Prüfung von der Fahrschule bescheinigt
- später keine Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl (d.h. Fahren mit Schalt- und Automatik-Getriebe möglich).
- evtl. Einschränkungen bei weiterführenden Fahrerlaubnisklassen
Klasse C1
Alter: 18
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2, A, D1, D
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse C1E
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
- mit Anhänger über 750 kg
- tG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12,000 kg
Klasse C
Alter: 18 oder 21
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2, A, D1, D
- zG über 3.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse CE
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Klasse L
Alter: 16
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- bbH max. 25km/h
- auch mit Anhänger
Klasse T
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger
weitere Klassen*
*Bieten wir nicht an
Klasse D
Alter: 18,20,21 oder 24
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A
* für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
* mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluß: BE,D1E
sowie C1E bei Vorbesitz C1
Klasse DE
Alter: 18,20,21 oder 24
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Kfz der Klasse D mit Anhänger
* zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D
Einschluß: BE,D1E
sowie C1E bei Vorbesitz C1
Klasse D1
Alter: 21
18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
* für mehr als 8 Personen, aber max.16 Personen außer dem Fahrer
* Länge max. 8m
* mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Klasse D1E
Alter: 21
18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Kfz der Klassen D1 mit Anhänger
* zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D1
Einschluß: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen
„zG Anhänger max. Leermasse
des Zugfahrzeugs“ und „zG der
Kombination max 12.000 kg“
Klasse AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeug
Alter: 15
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350kg
Prüfbescheinigung Mofa
Zweirädrige Kleinkrafträder
Alter: 15 (Ausbildung kann früher begonnen werden)
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 25km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Klasse A1
Alter: 16
Krafträder
- Hubraum max. 125cm3
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Schlüsselzahl B196
Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Alter: mind. 25 Jahre und seit mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis PKW (B oder 3)
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
heißt, 10 Fahrstunden à 45 Minuten
KEINE Theorieprüfung erforderlich
KEINE Praxisprüfung erforderlich
Klasse A2
Alter: 18
Krafträder
- Leistung max. 35kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
- Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet
Klasse A
Alter: 20,21 oder 24
Krafträder
- Hubraum über 50 cm/3
oder
- bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren)
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Klasse B
Alter: 17 oder 18
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A
- zG max. 3.500kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG max. 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination mac. 3.500 kg
Trikes dürfen im Inland gefahren werden, über 15kW Leistung aber erst ab 21 Jahren
Klasse B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
- zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger max. 3.500 kg
Klasse B, B96 oder BE?
B197
- Führerschein mit Schalt- und Automatik-Fahrzeug
- Während der Ausbildung müssen 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug gefahren werden
- Nach einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer im Rahmen einer Fahrstunde auf einem Schaltwagen wird die Fähigkeit zum Schalten ohne weitere Prüfung von der Fahrschule bescheinigt
- später keine Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl (d.h. Fahren mit Schalt- und Automatik-Getriebe möglich).
- evtl. Einschränkungen bei weiterführenden Fahrerlaubnisklassen
Klasse C1
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse C1E
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
- mit Anhänger über 750 kg
- tG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12,000 kg
Klasse C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D
- zG über 3.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse CE
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Klasse L
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- bbH max. 25km/h
- auch mit Anhänger
Klasse T
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger
weitere Klassen*
*Bieten wir nicht an
Klasse D
Alter: 18,20,21 oder 24
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A
* für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
* mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluß: BE,D1E
sowie C1E bei Vorbesitz C1
Klasse DE
Alter: 18,20,21 oder 24
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Kfz der Klasse D mit Anhänger
* zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D
Einschluß: BE,D1E
sowie C1E bei Vorbesitz C1
Klasse D1
Alter: 21
18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
* für mehr als 8 Personen, aber max.16 Personen außer dem Fahrer
* Länge max. 8m
* mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Klasse D1E
Alter: 21
18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Kfz der Klassen D1 mit Anhänger
* zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D1
Einschluß: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen
„zG Anhänger max. Leermasse
des Zugfahrzeugs“ und „zG der
Kombination max 12.000 kg“
Klasse AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Alter: 16
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350kg
Klasse A1
Alter: 16
Krafträder
- Hubraum max. 125cm3
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Klasse A2
Alter: 18
Krafträder
- Leistung max. 35kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
- Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet
Klasse A
Alter: 20,21 oder 24
Krafträder
- Hubraum über 50 cm/3
oder
- bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren)
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Klasse B
Alter: 17 oder 18
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A
- zG max. 3.500kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG max. 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination mac. 3.500 kg
Trikes dürfen im Inland gefahren werden, über 15kW Leistung aber erst ab 21 Jahren
Klasse B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
- zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger max. 3.500 kg
Klasse C1
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse C1E
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
- mit Anhänger über 750 kg
- tG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12,000 kg
Klasse C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D
- zG über 3.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse CE
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Klasse L
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- bbH max. 25km/h
- auch mit Anhänger
Klasse T
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger
weitere Klassen*
*Bieten wir nicht an
Klasse D
Alter: 18,20,21 oder 24
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
* für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
* mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluß: BE,D1E
sowie C1E bei Vorbesitz C1
Klasse DE
Alter: 18,20,21 oder 24
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Kfz der Klasse D mit Anhänger
* zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D
Einschluß: BE,D1E
sowie C1E bei Vorbesitz C1
Klasse D1
Alter: 21
18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
* für mehr als 8 Personen, aber max.16 Personen außer dem Fahrer
* Länge max. 8m
* mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Klasse D1E
Alter: 21
18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Kfz der Klassen D1 mit Anhänger
* zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D1
Einschluß: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen
„zG Anhänger max. Leermasse
des Zugfahrzeugs“ und „zG der
Kombination max 12.000 kg“
Unser Fuhrpark
Golf VIII GTD Automatik
Führerscheinklassen: B – Automatik, B197
Schaltung: 7 DSG
Leistung: 200PS
Beschleunigung: 0-100 in 7,1sec
Hyundai Ioniq 5
Führerscheinklassen: B – Automatik, B197
Schaltung: Automatik/Elektromotor
Leistung: 325PS
Beschleunigung: 0-100 in 5.1sec
Golf VIII Automatik
Führerscheinklassen: B – Automatik, B197
Schaltung: 7 DSG
Leistung: 150PS
Beschleunigung: 0-100 in 8,8sec
Seat Leon FR Automatik
Führerscheinklassen: B – Automatik, B197
Schaltung: 7 DSG
Leistung: 150PS
Beschleunigung: 0-100 in 8,8sec
Golf VIII
Führerscheinklassen: B, B197
Schaltung: manuell
Leistung: 150PS
Beschleunigung: 0-100 in 8,8sec
Seat Ateca FR
Führerscheinklassen: B, B197
Schaltung: manuell
Leistung: 150PS
Beschleunigung: 0-100 in 8,6sec
Audi Q2 Automatik
Führerscheinklassen: B – Automatik, B197
Schaltung: Quattro S tronic
Leistung: 150PS
Beschleunigung: 0-100 in 8,1sec
Anhänger Saris
Führerscheinklassen: BE, B96
Kontakt
Fahrschule Kraft
Große Klingergasse 4
94032 Passau
Tel: 0851/2460
Handy: 0171/4350993
fahrschule-kraft@t-online.de
Bürozeiten
Gültig ab 19.10.2020
MONTAG | 16:00-20:00Uhr |
DIENSTAG | 16:00-20:00Uhr |
MITTWOCH | 16:00-20:00Uhr |
DONNERSTAG | 16:00-20:00Uhr |
Unterrichtszeiten
MONTAG | 18:30-20:00Uhr |
DIENSTAG | 18:30-20:00Uhr |
MITTWOCH | 18:30-20:00Uhr |
DONNERSTAG | 18:30-20:00Uhr |
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