Willkommen bei deiner Fahrschule in Passau

Wir freuen uns, dich auf der offiziellen Website der Fahrschule W. Kraft begrüßen zu dürfen.

Hier erhältst du alle Informationen rund um das Thema Führerschein

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Online Anmeldung

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Über Uns

 

Unser familiengeführtes Unternehmen besteht seit 1980 mit Sitz in Passau.

Eine sorgfältige, umfassende und zukunftsorientierte Ausbildung ist bei uns oberstes Gebot.

Dabei stehst du als Fahrschüler/in natürlich im Mittelpunkt und profitierst von unserer langjährigen Erfahrung.

Mit Freude und sicher fahren – so lautet unsere Devise.

Moderne Fahrzeuge sorgen dafür, dass dir die praktische Ausbildung von Anfang an Spaß bereitet.

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Ausbildung

 

Neu: Klasse B197: gelassener zum Auto-Führerschein!

Du machst deinen Führerschein mit einem Schalt- und Automatik-Fahrzeug. Während deiner Ausbildung musst du mindestens zehn Fahrstunden und eine 15-minütige Testfahrt mit einem Schalt-Fahrzeug absolvieren. Die praktische Prüfung beim TÜV wird dann mit einem Automatik-Auto gefahren, ohne dass du später Einschränkungen bei deiner Fahrzeugwahl hast (d.h. du darfst sowohl mit einem Schalt- als auch einem Automatik-Getriebe fahren).

 
 
 
 
Klasse AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Alter: 15

Zweirädrige Kleinkrafträder

  • bbH max. 45km/h
  • Hubraum max. 50cm3 bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • bbH max. 45km/h
  • Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bbH max. 45km/h
  • Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350kg
Prüfbescheinigung Mofa

Zweirädrige Kleinkrafträder

Alter: 15 (Ausbildung kann früher begonnen werden)

Zweirädrige Kleinkrafträder

  • bbH max. 25km/h
  • Hubraum max. 50cm3 bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4kW bei Elektromotor
      Klasse A1
      Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung

      Alter: 16

      Krafträder

      • Hubraum max. 125cm3
      • Leistung max. 11kW
      • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg

      Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

      • Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
      • Leistung max. 15 kW
      Schlüsselzahl B196

      Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung

      Alter: mind. 25 Jahre und seit mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis PKW (B oder 3)

      Theorieausbildung:

      4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
      klassenspezifischer Motorradunterricht

      Praxisausbildung:

      5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
      heißt, 10 Fahrstunden à 45 Minuten

      KEINE Theorieprüfung erforderlich

      KEINE Praxisprüfung erforderlich

      Klasse A2
      Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt

      Alter: 18

      Krafträder

      • Leistung max. 35kW
      • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
      • Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet
      Klasse A
      Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

      Alter: 20,21 oder 24

      Krafträder

      • Hubraum über 50 cm/3

      oder

      • bbH über 45km/h

      Dreirädrige Kraftfahrzeuge

      • Leistung über 15kW

      Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

      • Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren)
      • bbH über 45 km/h
      • Leistung über 15 kW
      Der Stufenführerschein
      Klasse B

      Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg Gesamtmasse

      Alter: 17 oder 18

      Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen A1,A2 und A

      • zG max. 3.500kg
      • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut

      Anhängerregelung

      • Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
      • Anhänger mit zG max. 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination mac. 3.500 kg

      Trikes dürfen im Inland gefahren werden, über 15kW Leistung aber erst ab 21 Jahren

      Klasse B96
      Alter: 17 oder 18

      Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

      • zG Anhänger über 750 kg
      • zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
      Klasse BE
      Alter: 17 oder 18

      Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

      • zG Anhänger max. 3.500 kg
      Klasse B, B 96 oder BE?
      Beantworten sie folgende Fragen, dann erfahren Sie, welche Fahrerlaubnis Sie benötigen.

      Klasse B197
      • Führerschein mit Schalt- und Automatik-Fahrzeug
      • Während der Ausbildung müssen 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug gefahren werden
      • Nach einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer im Rahmen einer Fahrstunde auf einem Schaltwagen wird die Fähigkeit zum Schalten ohne weitere Prüfung von der Fahrschule bescheinigt
      • später keine Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl (d.h. Fahren mit Schalt- und Automatik-Getriebe möglich).
      • evtl. Einschränkungen bei weiterführenden Fahrerlaubnisklassen
      Klasse C1

      Alter: 18

      Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg

      Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2, A, D1, D

      • zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
      • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
      • mit Anhänger bis 750 kg zG
      Klasse C1E
      Alter: 18

      Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger

      • mit Anhänger über 750 kg
      • tG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

      Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

      • zG Anhänger über 3.500 kg
      • zG der Fahrzeugkombination max. 12,000 kg
      Klasse C

      Alter: 18 oder 21

      Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2, A, D1, D

      • zG über 3.500 kg
      • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
      • mit Anhänger bis 750 kg zG
      Klasse CE
      Alter: 18 oder 21

      Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger

      • zG Anhänger über 750 kg
      Klasse L

      Alter: 16

      Zugmaschinen

      • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
      • bbH max 40 km/h
      • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

      Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge

      • bbH max. 25km/h
      • auch mit Anhänger
      Klasse T
      Alter: 16

      Zugmaschinen

      • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
      • bbH max 60 km/h
      • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h
      • auch mit Anhänger

      Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge

      • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
      • bbH max. 40km/h
      • auch mit Anhänger
       
      weitere Klassen*
      *Bieten wir nicht an

      Klasse D

      Alter: 18,20,21 oder 24

      Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation

      Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A
      * für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
      * mit Anhänger bis 750 kg zG

      Vorbesitz: B

      Einschluß: BE,D1E
      sowie C1E bei Vorbesitz C1

      Klasse DE

      Alter: 18,20,21 oder 24

      Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation

      Kfz der Klasse D mit Anhänger
      * zG Anhänger über 750 kg

      Vorbesitz: D

      Einschluß: BE,D1E
      sowie C1E bei Vorbesitz C1

      Klasse D1

      Alter: 21

      18 Jahre
      für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

      Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
      * für mehr als 8 Personen, aber max.16 Personen außer dem Fahrer
      * Länge max. 8m
      * mit Anhänger bis 750 kg zG

      Vorbesitz: B

      Klasse D1E

      Alter: 21

      18 Jahre
      für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

      Kfz der Klassen D1 mit Anhänger
      * zG Anhänger über 750 kg

      Vorbesitz: D1

      Einschluß: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

      Wegfall der Bestimmungen
      „zG Anhänger max. Leermasse
      des Zugfahrzeugs“ und „zG der
      Kombination max 12.000 kg“

       
      Klasse AM

      Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeug

      Alter: 15

      Zweirädrige Kleinkrafträder

      • bbH max. 45km/h
      • Hubraum max. 50cm3 bei Verbrennungsmotor
      • Leistung max. 4kW bei Elektromotor

      Dreirädrige Kleinkrafträder

      • bbH max. 45km/h
      • Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
      • Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor

      Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

      • bbH max. 45km/h
      • Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
      • Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
      • Leermasse max. 350kg
      Prüfbescheinigung Mofa

      Zweirädrige Kleinkrafträder

      Alter: 15 (Ausbildung kann früher begonnen werden)

      Zweirädrige Kleinkrafträder

      • bbH max. 25km/h
      • Hubraum max. 50cm3 bei Verbrennungsmotor
      • Leistung max. 4kW bei Elektromotor
      Klasse A1
      Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung

      Alter: 16

      Krafträder

      • Hubraum max. 125cm3
      • Leistung max. 11kW
      • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg

      Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

      • Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
      • Leistung max. 15 kW
      Schlüsselzahl B196

      Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung

      Alter: mind. 25 Jahre und seit mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis PKW (B oder 3)

      Theorieausbildung:

      4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
      klassenspezifischer Motorradunterricht

      Praxisausbildung:

      5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
      heißt, 10 Fahrstunden à 45 Minuten

      KEINE Theorieprüfung erforderlich

      KEINE Praxisprüfung erforderlich

      Klasse A2
      Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt

      Alter: 18

      Krafträder

      • Leistung max. 35kW
      • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
      • Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet
      Klasse A
      Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

      Alter: 20,21 oder 24

      Krafträder

      • Hubraum über 50 cm/3

      oder

      • bbH über 45km/h

      Dreirädrige Kraftfahrzeuge

      • Leistung über 15kW

      Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

      • Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren)
      • bbH über 45 km/h
      • Leistung über 15 kW
      Der Stufenführerschein
       
      Klasse B
      Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg Gesamtmasse

      Alter: 17 oder 18

      Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A

      • zG max. 3.500kg
      • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut

      Anhängerregelung

      • Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
      • Anhänger mit zG max. 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination mac. 3.500 kg

      Trikes dürfen im Inland gefahren werden, über 15kW Leistung aber erst ab 21 Jahren

      Klasse B96
      Alter: 17 oder 18

      Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

      • zG Anhänger über 750 kg
      • zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
      Klasse BE
      Alter: 17 oder 18

      Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

      • zG Anhänger max. 3.500 kg
      Klasse B, B96 oder BE?
      Beantworten sie folgende Fragen, dann erfahren Sie, welche Fahrerlaubnis Sie benötigen.

      B197
      • Führerschein mit Schalt- und Automatik-Fahrzeug
      • Während der Ausbildung müssen 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug gefahren werden
      • Nach einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer im Rahmen einer Fahrstunde auf einem Schaltwagen wird die Fähigkeit zum Schalten ohne weitere Prüfung von der Fahrschule bescheinigt
      • später keine Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl (d.h. Fahren mit Schalt- und Automatik-Getriebe möglich).
      • evtl. Einschränkungen bei weiterführenden Fahrerlaubnisklassen
       
      Klasse C1
      Alter: 18

      Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg

      Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D

      • zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
      • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
      • mit Anhänger bis 750 kg zG
      Klasse C1E
      Alter: 18

      Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger

      • mit Anhänger über 750 kg
      • tG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

      Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

      • zG Anhänger über 3.500 kg
      • zG der Fahrzeugkombination max. 12,000 kg
      Klasse C
      Alter: 18 oder 21

      Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D

      • zG über 3.500 kg
      • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
      • mit Anhänger bis 750 kg zG
      Klasse CE
      Alter: 18 oder 21

      Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger

      • zG Anhänger über 750 kg
       
      Klasse L
      Alter: 16

      Zugmaschinen

      • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
      • bbH max 40 km/h
      • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

      Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge

      • bbH max. 25km/h
      • auch mit Anhänger
      Klasse T
      Alter: 16

      Zugmaschinen

      • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
      • bbH max 60 km/h
      • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h
      • auch mit Anhänger

      Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge

      • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
      • bbH max. 40km/h
      • auch mit Anhänger
       
      weitere Klassen*
      *Bieten wir nicht an

      Klasse D

      Alter: 18,20,21 oder 24

      Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation

      Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A
      * für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
      * mit Anhänger bis 750 kg zG

      Vorbesitz: B

      Einschluß: BE,D1E
      sowie C1E bei Vorbesitz C1

      Klasse DE

      Alter: 18,20,21 oder 24

      Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation

      Kfz der Klasse D mit Anhänger
      * zG Anhänger über 750 kg

      Vorbesitz: D

      Einschluß: BE,D1E
      sowie C1E bei Vorbesitz C1

      Klasse D1

      Alter: 21

      18 Jahre
      für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

      Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
      * für mehr als 8 Personen, aber max.16 Personen außer dem Fahrer
      * Länge max. 8m
      * mit Anhänger bis 750 kg zG

      Vorbesitz: B

      Klasse D1E

      Alter: 21

      18 Jahre
      für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

      Kfz der Klassen D1 mit Anhänger
      * zG Anhänger über 750 kg

      Vorbesitz: D1

      Einschluß: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

      Wegfall der Bestimmungen
      „zG Anhänger max. Leermasse
      des Zugfahrzeugs“ und „zG der
      Kombination max 12.000 kg“

       
      Klasse AM

      Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

      Alter: 16

      Zweirädrige Kleinkrafträder

      • bbH max. 45km/h
      • Hubraum max. 50cm3 bei Verbrennungsmotor
      • Leistung max. 4kW bei Elektromotor

      Dreirädrige Kleinkrafträder

      • bbH max. 45km/h
      • Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
      • Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor

      Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

      • bbH max. 45km/h
      • Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
      • Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
      • Leermasse max. 350kg
      Klasse A1
      Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung

      Alter: 16

      Krafträder

      • Hubraum max. 125cm3
      • Leistung max. 11kW
      • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg

      Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

      • Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
      • Leistung max. 15 kW
      Klasse A2
      Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt

      Alter: 18

      Krafträder

      • Leistung max. 35kW
      • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
      • Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet
      Klasse A
      Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

      Alter: 20,21 oder 24

      Krafträder

      • Hubraum über 50 cm/3

      oder

      • bbH über 45km/h

      Dreirädrige Kraftfahrzeuge

      • Leistung über 15kW

      Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

      • Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren)
      • bbH über 45 km/h
      • Leistung über 15 kW
      Der Stufenführerschein
       
      Klasse B
      Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg Gesamtmasse

      Alter: 17 oder 18

      Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A

      • zG max. 3.500kg
      • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut

      Anhängerregelung

      • Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
      • Anhänger mit zG max. 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination mac. 3.500 kg

      Trikes dürfen im Inland gefahren werden, über 15kW Leistung aber erst ab 21 Jahren

      Klasse B96
      Alter: 17 oder 18

      Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

      • zG Anhänger über 750 kg
      • zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
      Klasse BE
      Alter: 17 oder 18

      Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

      • zG Anhänger max. 3.500 kg
      Klasse B, B96 oder BE?
      Beantworten sie folgende Fragen, dann erfahren Sie, welche Fahrerlaubnis Sie benötigen.

       
      Klasse C1
      Alter: 18

      Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg

      Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D

      • zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
      • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
      • mit Anhänger bis 750 kg zG
      Klasse C1E
      Alter: 18

      Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger

      • mit Anhänger über 750 kg
      • tG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

      Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

      • zG Anhänger über 3.500 kg
      • zG der Fahrzeugkombination max. 12,000 kg
      Klasse C
      Alter: 18 oder 21

      Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D

      • zG über 3.500 kg
      • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
      • mit Anhänger bis 750 kg zG
      Klasse CE
      Alter: 18 oder 21

      Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger

      • zG Anhänger über 750 kg
       
      Klasse L
      Alter: 16

      Zugmaschinen

      • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
      • bbH max 40 km/h
      • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

      Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge

      • bbH max. 25km/h
      • auch mit Anhänger
      Klasse T
      Alter: 16

      Zugmaschinen

      • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
      • bbH max 60 km/h
      • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h
      • auch mit Anhänger

      Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge

      • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
      • bbH max. 40km/h
      • auch mit Anhänger
       
      weitere Klassen*
      *Bieten wir nicht an

      Klasse D

      Alter: 18,20,21 oder 24

      Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation

      Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
      * für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
      * mit Anhänger bis 750 kg zG

      Vorbesitz: B

      Einschluß: BE,D1E
      sowie C1E bei Vorbesitz C1

      Klasse DE

      Alter: 18,20,21 oder 24

      Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation

      Kfz der Klasse D mit Anhänger
      * zG Anhänger über 750 kg

      Vorbesitz: D

      Einschluß: BE,D1E
      sowie C1E bei Vorbesitz C1

      Klasse D1

      Alter: 21

      18 Jahre
      für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

      Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
      * für mehr als 8 Personen, aber max.16 Personen außer dem Fahrer
      * Länge max. 8m
      * mit Anhänger bis 750 kg zG

      Vorbesitz: B

      Klasse D1E

      Alter: 21

      18 Jahre
      für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

      Kfz der Klassen D1 mit Anhänger
      * zG Anhänger über 750 kg

      Vorbesitz: D1

      Einschluß: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

      Wegfall der Bestimmungen
      „zG Anhänger max. Leermasse
      des Zugfahrzeugs“ und „zG der
      Kombination max 12.000 kg“

      ;

      Unser Fuhrpark

       
      ;

      Golf VIII GTD Automatik

      $

      Führerscheinklassen: B – Automatik, B197

      $

      Schaltung: 7 DSG

      $

      Leistung: 200PS

      $

      Beschleunigung: 0-100 in 7,1sec

      ;

      Hyundai Ioniq 5

      $

      Führerscheinklassen: B – Automatik, B197

      $

      Schaltung: Automatik/Elektromotor

      $

      Leistung: 325PS

      $

      Beschleunigung: 0-100 in 5.1sec

      ;

      Golf VIII Automatik

      $

      Führerscheinklassen: B – Automatik, B197

      $

      Schaltung: 7 DSG

      $

      Leistung: 150PS

      $

      Beschleunigung: 0-100 in 8,8sec

      ;

      Seat Leon FR Automatik

      $

      Führerscheinklassen: B – Automatik, B197

      $

      Schaltung: 7 DSG

      $

      Leistung: 150PS

      $

      Beschleunigung: 0-100 in 8,8sec

      ;

      Golf VIII

      $

      Führerscheinklassen: B, B197

      $

      Schaltung: manuell

      $

      Leistung: 150PS

      $

      Beschleunigung: 0-100 in 8,8sec

      ;

      Seat Ateca FR

      $

      Führerscheinklassen: B, B197

      $

      Schaltung: manuell

      $

      Leistung: 150PS

      $

      Beschleunigung: 0-100 in 8,6sec

      ;

      Audi Q2 Automatik

      $

      Führerscheinklassen: B – Automatik, B197

      $

      Schaltung: Quattro S tronic

      $

      Leistung: 150PS

      $

      Beschleunigung: 0-100 in 8,1sec

      ;

      Anhänger Saris

      $

      Führerscheinklassen: BE, B96

      ;

      Kawasaki Z 650

      $

      Führerscheinklasse: A

      $

      Sitzhöhe: 71-78cm

      $

      Leistung: 68PS

      ;

      Honda CB 650 R

      ;

      Honda CB 650 R

      $

      Führerscheinklasse: A

      $

      Sitzhöhe: 81cm

      $

      Leistung: 95PS

      Quelle: https://www.honda.de

      ;

      Honda CB 500 F

      $

      Führerscheinklasse: A2

      $

      Sitzhöhe: 76cm

      $

      Leistung: 48PS

      ;

      Honda CB 500 F niedrige Sitzhöhe

      ;

      Honda CB 500 F

      niedrige Sitzhöhe

      $

      Führerscheinklasse: A2

      $

      Sitzhöhe: 70cm

      $

      Leistung: 48PS

      ;

      Yamaha MT125

      niedrige Sitzhöhe

      $

      Führerscheinklasse: A1, B196

      $

      Sitzhöhe: 70cm

      $

      Leistung: 15PS

      ;

      KTM DUKE 125

      $

      Führerscheinklasse: A1, B196

      $

      Sitzhöhe: 82cm

      $

      Leistung: 15PS

      ;

      Yamaha NMAX 125

      $

      Führerscheinklasse: B196

      $

      Sitzhöhe: 76cm

      $

      Leistung: 13PS

      ;

      Yamaha Aerox R

      $

      Führerscheinklasse: AM

      ;

      Prüfbescheinigung Mofa

      $

      Führerscheinklasse: Mofa

      ;

      Unser Team

      Kocher Rudi,Öller Robert,Janzen Johannes, Weger Christian , Kraft Sebastian 

      Zillner Ludwig, Naacke Rene, Kraft Claudia, Kraft Christian, Kraft Stefan 

      ;

      Kontakt

       

      Fahrschule Kraft

      Große Klingergasse 4

      94032 Passau

      Tel: 0851/2460

      Handy: 0171/4350993

      fahrschule-kraft@t-online.de

      Bürozeiten

      Gültig ab 19.10.2020

      MONTAG 16:00-20:00Uhr
      DIENSTAG 16:00-20:00Uhr
      MITTWOCH 16:00-20:00Uhr
      DONNERSTAG 16:00-20:00Uhr

      Unterrichtszeiten

      MONTAG 18:30-20:00Uhr
      DIENSTAG 18:30-20:00Uhr
      MITTWOCH 18:30-20:00Uhr
      DONNERSTAG 18:30-20:00Uhr

       

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