
Liebe Fahrschüler,
gute Nachrichten:
Wir haben wieder geöffnet!
Wir bitten euch, für Anmeldungen und Theorie-Unterrichte mit uns vorab einen Termin zu vereinbaren (0851/2460).
Bezüglich Fahrstunden meldet euch bei eurem Fahrlehrer.
Euer Fahrschule Kraft-Team
Willkommen bei deiner Fahrschule in Passau
Wir freuen uns, Sie auf der offiziellen Website der Fahrschule W. Kraft begrüßen zu dürfen.
Hier erhalten Sie alle Informationen rund um das Thema Führerschein
Über Uns
Unser familiengeführtes Unternehmen besteht seit 1980 mit Sitz in Passau.
Eine sorgfältige, umfassende und zukunftsorientierte Ausbildung ist bei uns oberstes Gebot.
Dabei stehen sie als Fahrschüler/in natürlich im Mittelpunkt und profitieren von unserer langjährigen Erfahrung.
Mit Freude und sicher fahren – so lautet unsere Devise.
Moderne Fahrzeuge sorgen dafür, dass Ihnen die praktische Ausbildung von Anfang an Spaß bereitet.
Ausbildung
Klasse AM
Alter: 16
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350kg
Klasse A1
Alter: 16
Krafträder
- Hubraum max. 125cm3
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Schlüsselzahl B196
Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Alter: mind. 25 Jahre und seit mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis PKW (B oder 3)
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
heißt, 10 Fahrstunden à 45 Minuten
KEINE Theorieprüfung erforderlich
KEINE Praxisprüfung erforderlich
Klasse A2
Alter: 18
Krafträder
- Leistung max. 35kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
- Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet
Klasse A
Alter: 20,21 oder 24
Krafträder
- Hubraum über 50 cm/3
oder
- bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren)
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Klasse B
Alter: 17 oder 18
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A
- zG max. 3.500kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG max. 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination mac. 3.500 kg
Trikes dürfen im Inland gefahren werden, über 15kW Leistung aber erst ab 21 Jahren
Klasse B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
- zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger max. 3.500 kg
Klasse C1
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse C1E
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
- mit Anhänger über 750 kg
- tG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12,000 kg
Klasse C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D
- zG über 3.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse CE
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Klasse L
Alter: 16
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- bbH max. 25km/h
- auch mit Anhänger
Klasse T
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger
weitere Klassen*
*Bieten wir nicht an
Klasse D
Alter: 18,20,21 oder 24
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
* für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
* mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluß: BE,D1E
sowie C1E bei Vorbesitz C1
Klasse DE
Alter: 18,20,21 oder 24
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Kfz der Klasse D mit Anhänger
* zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D
Einschluß: BE,D1E
sowie C1E bei Vorbesitz C1
Klasse D1
Alter: 21
18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
* für mehr als 8 Personen, aber max.16 Personen außer dem Fahrer
* Länge max. 8m
* mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Klasse D1E
Alter: 21
18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Kfz der Klassen D1 mit Anhänger
* zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D1
Einschluß: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen
„zG Anhänger max. Leermasse
des Zugfahrzeugs“ und „zG der
Kombination max 12.000 kg“
Klasse AM
Alter: 16
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350kg
Klasse A1
Alter: 16
Krafträder
- Hubraum max. 125cm3
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Schlüsselzahl B196
Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Alter: mind. 25 Jahre und seit mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis PKW (B oder 3)
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
heißt, 10 Fahrstunden à 45 Minuten
KEINE Theorieprüfung erforderlich
KEINE Praxisprüfung erforderlich
Klasse A2
Alter: 18
Krafträder
- Leistung max. 35kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
- Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet
Klasse A
Alter: 20,21 oder 24
Krafträder
- Hubraum über 50 cm/3
oder
- bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren)
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Klasse B
Alter: 17 oder 18
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A
- zG max. 3.500kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG max. 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination mac. 3.500 kg
Trikes dürfen im Inland gefahren werden, über 15kW Leistung aber erst ab 21 Jahren
Klasse B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
- zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger max. 3.500 kg
Klasse C1
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse C1E
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
- mit Anhänger über 750 kg
- tG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12,000 kg
Klasse C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D
- zG über 3.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse CE
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Klasse L
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- bbH max. 25km/h
- auch mit Anhänger
Klasse T
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger
weitere Klassen*
*Bieten wir nicht an
Klasse D
Alter: 18,20,21 oder 24
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
* für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
* mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluß: BE,D1E
sowie C1E bei Vorbesitz C1
Klasse DE
Alter: 18,20,21 oder 24
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Kfz der Klasse D mit Anhänger
* zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D
Einschluß: BE,D1E
sowie C1E bei Vorbesitz C1
Klasse D1
Alter: 21
18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
* für mehr als 8 Personen, aber max.16 Personen außer dem Fahrer
* Länge max. 8m
* mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Klasse D1E
Alter: 21
18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Kfz der Klassen D1 mit Anhänger
* zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D1
Einschluß: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen
„zG Anhänger max. Leermasse
des Zugfahrzeugs“ und „zG der
Kombination max 12.000 kg“
Klasse AM
Alter: 16
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350kg
Klasse A1
Alter: 16
Krafträder
- Hubraum max. 125cm3
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Klasse A2
Alter: 18
Krafträder
- Leistung max. 35kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
- Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet
Klasse A
Alter: 20,21 oder 24
Krafträder
- Hubraum über 50 cm/3
oder
- bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren)
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Klasse B
Alter: 17 oder 18
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A
- zG max. 3.500kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG max. 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination mac. 3.500 kg
Trikes dürfen im Inland gefahren werden, über 15kW Leistung aber erst ab 21 Jahren
Klasse B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
- zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger max. 3.500 kg
Klasse C1
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse C1E
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
- mit Anhänger über 750 kg
- tG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12,000 kg
Klasse C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D
- zG über 3.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse CE
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Klasse L
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- bbH max. 25km/h
- auch mit Anhänger
Klasse T
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger
weitere Klassen*
*Bieten wir nicht an
Klasse D
Alter: 18,20,21 oder 24
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
* für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
* mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluß: BE,D1E
sowie C1E bei Vorbesitz C1
Klasse DE
Alter: 18,20,21 oder 24
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Kfz der Klasse D mit Anhänger
* zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D
Einschluß: BE,D1E
sowie C1E bei Vorbesitz C1
Klasse D1
Alter: 21
18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
* für mehr als 8 Personen, aber max.16 Personen außer dem Fahrer
* Länge max. 8m
* mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Klasse D1E
Alter: 21
18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Kfz der Klassen D1 mit Anhänger
* zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D1
Einschluß: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen
„zG Anhänger max. Leermasse
des Zugfahrzeugs“ und „zG der
Kombination max 12.000 kg“
Unser Fuhrpark
Golf VII GTD
- Führerscheinklasse: B
- Schaltung: Manuell
- Leistung: 184PS
- Beschleunigung: 0-100 in 7,3sec

Yamaha MT07
- Führerscheinklasse: A
- Sitzhöhe: 76cm
- Leistung: 75PS

Kontakt
Fahrschule Kraft
Große Klingergasse 4
94032 Passau
Tel: 0851/2460
Handy: 0171/4350993
fahrschule-kraft@t-online.de
Bürozeiten
Gültig ab 19.10.2020
MONTAG | 16:00-20:00Uhr |
DIENSTAG | 16:00-20:00Uhr |
MITTWOCH | 16:00-20:00Uhr |
DONNERSTAG | 16:00-20:00Uhr |
Unterrichtszeiten
MONTAG | 18:30-20:00Uhr |
DIENSTAG | 18:30-20:00Uhr |
MITTWOCH | 18:30-20:00Uhr |
DONNERSTAG | 18:30-20:00Uhr |
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